Aufsicht
(Auf Karte zeigen)
Ermittlung der Mengen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse
Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen
Ermittlung der Herstellkosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisse als Kostenanschlag (zB. nach ÖNORM B 1801-1).
Oberleitung der Ausführung
Künstlerische, technische und geschäftliche Überwachung der Herstellung hinsichtlich der Gestaltung und Ausführung
Durchführung der Anbotsausschreibung
Vergabe der Arbeiten und Lieferungen mit Ausarbeitung der Verträge
Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes
Beratung des Bauherrn
Prüfung der Rechnungen und Feststellung der Rechnungsbeträge unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen der örtlichen Aufsicht der Durchführung
Antragstellung für Teil- und Restzahlungen über Vorschlag der örtlichen Aufsicht der Durchführung
Schlussabnahme des Werkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Aufsicht der Durchführung
Schlussabnahme des Werkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Aufsicht der Durchführung
Örtliche Aufsicht der Durchführung
Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle
Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Werkes
Örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes sowie Leitung für den Gesamtablauf, insbesondere mit nachstehenden weiteren Teilleistungen:
Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und behördlichen Vorschreibungen
Direkte Verhandlungsfähigkeit mit den ausführenden Unternehmen
Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen
Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen
Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
Führung des Baubuches - im Ermessen des Architekten
Abnahme der Bauleistungen mit Feststellung von Mängel und Gewährleistungsfristen
Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren